Die Wirtschaftsmediation ist eine moderne Form kooperativer Konfliktlösung: ein speziell strukturiertes, flexibles und vertrauliches Verfahren der Streitbeilegung. Anders als in der gerichtlichen Auseinandersetzung, die meist Sieger und Unterlegene hervorbringt und Geschäftsbeziehungen dauerhaft zerstört, nehmen die Konfliktparteien die Streitbeilegung selbst in die Hand...
Die Wirtschaftsmediation ist ein spezielles Verfahren, um Konflikte nachhaltig zu lösen. Untersuchungen zeigen, dass sie in sieben bis acht von zehn Fällen zu einer Einigung der Parteien führt. Einige wesentliche Merkmale unterscheiden sie von anderen Verfahren der Streitbeilegung: Gerichtsprozess, Schiedsverfahren, Schlichtung...
Freiwilligkeit (zwingende Voraussetzung für eine Mediation: Die Konfliktparteien (Medianten) müssen sich freiwillig für die Mediation entscheiden), gegenseitige Abhängigkeit,
Kommunikationsbereitschaft...
In vielen Fällen ist die Wirtschaftsmediation der kürzeste, kostengünstigste und tragfähigste Weg zur erfolgreichen Beendigung von Konflikten. Sie ist kein Allheilmittel, aber doch ein bewährtes
Patentrezept für viele Auseinadersetzungen im Unternehmen oder zwischen Unternehmen...
Am 26. Juli 2012 ist das Mediationsgesetz in Kraft getreten. Damit gibt es in Deutschland erstmals konkrete gesetzliche Rahmenbedingungen für ein Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung...
Diese Klausel gehört in jeden Vertrag!
Die Wirtschaftsmediatoren (IHK) empfehlen, in jeden Vertrag folgende Mediationsklausel aufzunehmen:
"Die Vertragsparteien verpflichten sich, im Falle einer sich aus diesem Vertrag ergebenden oder sich darauf beziehenden Streitigkeit eine Mediation durchzuführen, bevor sie bei einem ordentlichen Gericht (oder Schiedsgericht) Klage erheben."
Konflikte sind wie Schnürsenkel -
wer sie offen lässt, droht zu stürzen.