>> Teil 1: Auf die
harte Tour: Wenn Verhandlungen zum Positionsgerangel geraten
>> Teil 2: Mit harten Positionen auf verlorenem
Posten
>> Teil 3: Der Kuchen ist größer als du
denkst
Ob Jung oder Alt, Frau oder Mann, Vorgesetzter oder Mitarbeiter – jeder verhandelt ständig, ob er es sich bewusst macht oder nicht. Er möchte im Urlaub in die Berge, sie möchte Kultur in der
Stadt und das Kind ans Meer. Und wohin geht nun die Reise? Oder: Die Entwickler beanspruchen Budgets für Innovationen, der Vertrieb fordert mehr Schlagkraft für die Werbetrommel und die
Controller wollen alles – nur nichts ausgeben. Unterschiedliche Wünsche, Ziele und Erwartungen verlangen nach einer Entscheidung: Wer handeln möchte, muss verhandeln!
Zwei Verhaltensmuster kennzeichnen Verhandlungen: Die Nachgiebigkeit um des lieben Frieden willens einerseits. Und andererseits das forsche Fordern, die Durchsetzung um jeden Preis. So
verschieden diese Strategien, laufen sie doch auf ein gemeinsames Grundverständnis hinaus, dass es nämlich in Verhandlungen Gewinner und Verlierer geben müsse. Dieser dreiteilige Beitrag
beschreibt eine andere Verhandlungsstrategie: Das Harvard-Konzept sachgerechten Verhandelns. Es basiert auf der Überzeugung, dass sich Lösungen finden lassen, die den gegenseitigen Nutzen
fördern. Die dem „Sowohl-als-auch“ statt dem „Entweder – Oder“ dienen. Oder zumindest auf objektiven, für die Beteiligten nachvollziehbaren Prinzipien beruhen, wenn sich Interessen nicht
verbinden lassen.
Teil 1:
Auf die harte Tour: Wenn
Verhandlungen zum Positionsgeragel geraten
Fairness als Methode: Das Harvard-Konzept
Phase 1: Methode Mensch – Gefühle aus dem Untergrund holen
Teil 2:
Mit harten Positionen auf verlorenem
Posten
Phase 2: Interessen – die Spielmacher
Teil 3:
Der Kuchen ist größer als du
denkst
Phase 3: Optionen und Objektivität – Lösungen mit Mehrwert
Ass. jur. André Testrut
Wirtschaftsmediator (IHK)
Kaiserstraße 61
D-60329 Frankfurt am Main
Telefon: 069 / 27 22 76 55
E-Mail: info@sokratest.net
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Diese Klausel gehört in jeden Vertrag!
Die Wirtschaftsmediatoren (IHK) empfehlen, in jeden Vertrag folgende Mediationsklausel aufzunehmen:
"Die Vertragsparteien verpflichten sich, im Falle einer sich aus diesem Vertrag ergebenden oder sich darauf beziehenden Streitigkeit eine Mediation durchzuführen, bevor sie bei einem ordentlichen Gericht (oder Schiedsgericht) Klage erheben."
Konflikte sind wie Schnürsenkel -
wer sie offen lässt, droht zu stürzen.