Untersuchungen belegen, dass die Mediation in sieben bis acht von zehn Fällen zu einer Einigung führt. Ob sie im Einzelfall gelingt, hängt entscheidend vom Können des (Wirtschafts-)Mediators ab. Da der Titel noch nicht gesetzlich geschützt ist, sollten Interessenten genau nachfragen, ob der Mediator die nötigen Kompetenzen nachweisen kann:
Tipp:
Keine Frage der Kompetenz, aber gleichwohl ein Erfolgsfaktor: Der Mediator sollte nach Alter und Auftreten zu den Parteien der Mediation passen.
Fazit:
Die Wirtschaftsmediation ist kein vom wirtschaftlichen Alltag losgelöstes Verfahren: Es wurzelt in der unternehmerischen Praxis und mündet in nachprüfbaren Ergebnissen. Um so mehr
Kompetenzkriterien ein Mediator erfüllt, desto größer die Wahrscheinlichkeit, dass die Parteien mit seiner Unterstützung zu einer tragfähigen Lösung gelangen. Nutzen Sie die Suchmaschine der
IHK-Wirtschaftsmediatoren, um anhand unterschiedlicher Selektionsmerkmale den für Ihr Anliegen >> passenden Wirtschaftsmediator zu finden.
Diese Klausel gehört in jeden Vertrag!
Die Wirtschaftsmediatoren (IHK) empfehlen, in jeden Vertrag folgende Mediationsklausel aufzunehmen:
"Die Vertragsparteien verpflichten sich, im Falle einer sich aus diesem Vertrag ergebenden oder sich darauf beziehenden Streitigkeit eine Mediation durchzuführen, bevor sie bei einem ordentlichen Gericht (oder Schiedsgericht) Klage erheben."
Konflikte sind wie Schnürsenkel -
wer sie offen lässt, droht zu stürzen.