1. Freiwilligkeit
Der erste Erfolgsfaktor und zugleich eine zwingende Voraussetzung für eine Mediation: Die Konfliktparteien (Medianten) müssen sich freiwillig für die Mediation entscheiden. Entschließt sich ein
Mediant nur aufgrund äußeren Drucks zur Teilnahme, ist das Ziel einer (fairen) Einigung nicht zu erreichen. Dabei ist unerheblich, ob die andere Seite den Druck ausübt oder zum Beispiel ein
Arbeitgeber, der zwei streitend Mitarbeiter „an den Tisch“ zwingt.
2. Gegenseitige Abhängigkeit
Ein Konflikt ist vor allem dann für eine Mediation geeignet, wenn die Parteien aufeinander angewiesen sind, also keine Partei ihr wichtige Ziele ohne die andere Partei erreichen kann.
3. Kommunikationsbereitschaft
Die Medianten müssen ein Mindestmaß an Kommunikationsbereitschaft mitbringen. Ausreichend ist aber, dass sie die Kommunikation unter Leitung eines neutralen Mediators nicht prinzipiell
ausschließen. Häufig läuft die Kommunikation zu Beginn ausschließlich über den Mediator, der die Parteien Schritt für Schritt ermutigt, sich gegenseitig zuzuhören und schließlich miteinander
konstruktiv zu reden.
4. Kommunikationsfähigkeit
Die Parteien müssen fähig sein, miteinander zu kommunizieren. Der Mediator fungiert zwar auch als „Übersetzer“, doch ist er auf ein Mindestmaß an Kommunikationsfähigkeit der Medianten angewiesen.
Dort wo es fehlt, liegt es meist nicht an intellektuellem Unvermögen eines Medianten, sondern an tief wurzenden psychischen Blockaden, die eine Verhandlung unmöglich machen.
5. Einigungsinteresse
Die Medianten sollten ein (persönliches) Einigungsinteresse haben. Lösungen sind um so wahrscheinlicher, wenn jede Partei etwas zu gewinnen oder zu verlieren hat.
6. Faktor Zeit
Vorteilhaft ist es, wenn alle Medianten unter einem gewissen Zeitdruck stehen. Kann sich ein Mediant durch Aussitzen vor negativen Folgen des Konflikts schützen, schwindet in der Regel seine
Einigungsbereitschaft.
7. Ausgewogenes Kräfteverhältnis
Es darf zwischen den Parteien kein Machtungleichgewicht bestehen. Allerdings ergeben sich die tatsächlichen Machtverhältnisse häufig nicht aus formalen Positionen. Entscheidend ist, welche
Konsequenzen das Scheitern der Mediation für die Parteien hat. So kann zum Beispiel ein Mitarbeiter oder ein kleiner Zulieferer in der besseren Position sein, wenn sein Beitrag für das
Unternehmen, mit dem er im Streit ist, von entscheidender Bedeutung ist.
8. „Mannschaftsstärke“
In Mediation mit mehr als zwei Medianten darf keine Seite zahlenmäßig deutlich unterlegen sein.
9. Rolle der Anwälte
Nehmen Anwälte der Parteien an der Mediation teil, sollte deren Aufgaben und Verantwortlichkeiten zuvor eindeutig geklärt werden.
Sind Sie unsicher, ob sich „Ihr“ Konflikt für eine Mediation eignet? Ziehen Sie einen Mediator zur Rate: Es zählt zu seiner Verantwortung und Kompetenz, die Eignung für eine Mediation zu
beurteilen. Hier finden Sie eine >> Liste von Mediatoren, die Sie
sachverständig beraten.
Diese Klausel gehört in jeden Vertrag!
Die Wirtschaftsmediatoren (IHK) empfehlen, in jeden Vertrag folgende Mediationsklausel aufzunehmen:
"Die Vertragsparteien verpflichten sich, im Falle einer sich aus diesem Vertrag ergebenden oder sich darauf beziehenden Streitigkeit eine Mediation durchzuführen, bevor sie bei einem ordentlichen Gericht (oder Schiedsgericht) Klage erheben."
Konflikte sind wie Schnürsenkel -
wer sie offen lässt, droht zu stürzen.