60329 Frankfurt am Main
65510 Idstein/Taunus
Telefon: 06126 - 22 94 56
E-Mail: info@simonelang.com
Web: www.simonelang.com
Konfliktthemen: Vorsorgemediation | Erbschafts- und Nachlassmediation | Mediation in Organisationen | Teamentwicklung
Berufserfahrung: in kleinen und mittleren Unternehmen | in Großunternehmen
Branchenerfahrung: in der Dienstleistung
Fremdsprache: englisch
Berufliche Stationen:
Seit 1994 tätig in der Rechtsabteilung einer der führenden Kapitalanlagegesellschaften Deutschlands und auf Depotrecht spezialisiert.
Abschluss der Ausbildung zur Wirtschaftsmediatorin (IHK) im April 2003. Mitglied beim Bundesverband Mediation e.V.
Seminare für Kommunikation, Rhetorik und Konfliktmanagement für Anwaltskammern, Verbände und Unternehmen.
Die Vermittlung bei der Suche nach schnellen praktikablen Lösungen ist mein täglicher Anspruch.
Meine Philosophie
Zeitaufwendige Streitigkeiten mit Schrecken ohne Ende kann und will sich niemand leisten - weder im privaten noch im unternehmerischen Bereich. Sie kosten Ihre Zeit, Ihr Geld und binden
Kapazitäten. Ihre Beilegung durch langwierige Korrespondenz und gerichtliche Auseinandersetzungen über Vergangenes führen oft nicht zu zufriedenstellenden und zukunftsorientierten Lösungen.
Die Auflösung von Interessenkonflikten mit Hilfe eines neutralen vertrauenswürdigen Dritten führt zu tragfähigen Ergebnissen.
Meine Schwerpunkte sind Vorsorgemediation, d.h. die Unterstützung von Familien, die Vorsorgevollmachten errichten möchten oder bei denen es nach dem Eintritt des Vorsorgefalles Konflikte
über die Vorsorge gibt. Weitere Themen sind Mediation zur Vorbereitung von Verfügungen über Nachlässe oder in Nachlassfällen. Darüber hinaus betreue ich Unternehmen mit Mediation in
Organisationen, Projektreviews und Veranstaltungen zur Teamentwicklung.
Denn ein guter Streit endet mit einer Einigung — und nicht mit einem Sieg (unbekannter Verfasser).
Diese Klausel gehört in jeden Vertrag!
Die Wirtschaftsmediatoren (IHK) empfehlen, in jeden Vertrag folgende Mediationsklausel aufzunehmen:
"Die Vertragsparteien verpflichten sich, im Falle einer sich aus diesem Vertrag ergebenden oder sich darauf beziehenden Streitigkeit eine Mediation durchzuführen, bevor sie bei einem ordentlichen Gericht (oder Schiedsgericht) Klage erheben."