Fasanenweg 3
15711 Königs Wusterhausen
Telefon: 0176 96 30 45 51
Fax: 03375214139
E-Mail: info@bko-kreyer.de
Web: www.bko-kreyer.de
Konfliktthemen: Konflikte zwischen Unternehmen | Innerbetrieblicher Konflikt | Konflikt zwischen Gesellschaftern | Konflikt bei der Unternehmensnachfolge | Vertragsrechtlicher Konflikt |
Arbeitsrechtlicher Konflikt | Familienrechtlicher Konflikt | Mobbing
Ausbildung: Kauffrau
Berufserfahrung: in kleinen und mittleren Unternehmen | in Non-Profit-Organisationen | in Verwaltungen
Branchenerfahrung: in der Dienstleistung | in Verwaltungen
Fremdsprache: englisch
Berufliche Stationen:
2008 Systemischer Coach (artop-Institut, Humboldt-Universität Berlin)
2006 Mediator, Wirtschaftsmediator IHK
seit 2000 zugleich Leiterin der Direktionsabteilung (Stadtwerke)
Seit 1997 Leiterin der Stabsabteilung Organisation und Personal (Ver• und Entsorgungswirtschaft)
1994 — 1997 Geschäftsführungsassistentin (Anlagenbau)
1990 — 1994 Referentin des Klinikdirektors (Charité)
1985 — 1990 Studium der Wissenschaftstheorie und -organisation (Humboldt-Universität Berlin)
Langjährige Führungserfahrung in den Bereichen:
Strategieentwicklung
Personalentwicklung und Personaladministration
Organisationsentwicklung (Aufbau- und Ablauforganisation, Veränderungsmanagement)
Unternehmensübernahmen, Unternehmensfusionen,
Unternehmensausgründungen
Kennen Sie das?
In meiner Partnerschaft / Ehe kriselt es. Wie kommen wir wieder zusammen?
Scheidung – Was nun?
Wie regeln wir das Umgangsrecht mit den Kindern nach der Scheidung?
Wie gestalten wir den Unterhalt?
Mein Kind kommt auf die schiefe Bahn. Was soll ich tun?
Ärger mit dem Nachbarn?
Streit in der Firma — Wie gestalten wir in der Zukunft die Zusammenarbeit?
Wie werden wir auf der Arbeit wieder ein Team?
Der Lieferant /Auftragnehmer hat gepfuscht — Was können wir tun?
Veröffentlichungen:
Brückner, W.; Engelhardt, K.; Kreyer, B.: Coachingstudie Berlin-Brandenburg 2008
Ergebnisse aus Befragungen von Führungskräften aus Unternehmen der Region Berlin-Brandenburg
Diese Klausel gehört in jeden Vertrag!
Die Wirtschaftsmediatoren (IHK) empfehlen, in jeden Vertrag folgende Mediationsklausel aufzunehmen:
"Die Vertragsparteien verpflichten sich, im Falle einer sich aus diesem Vertrag ergebenden oder sich darauf beziehenden Streitigkeit eine Mediation durchzuführen, bevor sie bei einem ordentlichen Gericht (oder Schiedsgericht) Klage erheben."