K.E.R.N - Die Nachfolgespezialisten GmbH
Bauhausstraße 7c
99423 Weimar
Telefon: 03643-4572533
Fax: 03643-4577322
E-Mail: harrie@kernundpartner.de
Web: www.kernundpartner.de
Konfliktthemen: Konflikte zwischen Unternehmen | Innerbetriebliche Konflikte | Konflikte zwischen Gesellschaftern | Konflikte bei der Unternehmensnachfolge | Vertragsrechtliche Konflikte
| Mobbing
Ausbildung: Wirtschaftsfachwirt (IHK)
Berufserfahrung: in Verbänden | in kleinen und mittleren Unternehmen | in Verwaltungen
Branchenerfahrung: in der Dienstleistung | im Handel | im produzierenden Gewerbe | im Handwerk | in Verwaltungen
Fremdsprachen: Englisch
Berufliche Stationen:
Ralf Harrie ist seit 2011 Geschäftsführer der Unternehmensberatung "K.E.R.N - Die Nachfolgespezialisten GmbH" in Weimar und Berlin. Zuvor war er als geschäftsführender Gesellschafter eines
Handelsunternehmens, im Premium Segment erfolgreich und hatte über mehr als 15 Jahre verantwortliche Führungsaufgaben als Vertriebsleiter im Handels- und Industrieunternehmen übernommen.
Angebot:
Als ausgebildeter Wirtschaftsmediator unterstützt er Mandanten professionell, bei Konflikten zwischen einzelnen Unternehmen, bei Konflikten am Arbeitsplatz oder bei Konflikten zwischen Familienmitgliedern sowie Gesellschaftern im Rahmen der Unternehmensnachfolge.
Die Leitidee besteht für ihn darin Konflikte kreativ zu lösen und als Wachstumschance zu betrachten sowie sie als Auslöser für die notwendigen Veränderungen an sich zu verstehen.
Kurzprofil:
Jahrgang 1962. Geprüfter Wirtschaftsfachwirt (IHK), Wirtschaftsmediator (Steinbeis) sowie Partner von K.E.R.N - Die Nachfolgespezialisten. Er berät in dieser Tätigkeit Unternehmer und solche die es werden wollen, bei der Unternehmensnachfolge sowie bei Konflikten im Zuge von Veränderungsprozessen. Weiterhin ist er Offizielles Mitglied im Netzwerk Unternehmensnachfolge Thüringen der IHK Erfurt und stellvertretender Vorsitzender des "Arbeitskreis Mediation Thüringen e.V."
Diese Klausel gehört in jeden Vertrag!
Die Wirtschaftsmediatoren (IHK) empfehlen, in jeden Vertrag folgende Mediationsklausel aufzunehmen:
"Die Vertragsparteien verpflichten sich, im Falle einer sich aus diesem Vertrag ergebenden oder sich darauf beziehenden Streitigkeit eine Mediation durchzuführen, bevor sie bei einem ordentlichen Gericht (oder Schiedsgericht) Klage erheben."
Konflikte sind wie Schnürsenkel -
wer sie offen lässt, droht zu stürzen.