Brecht & Partner
Triftweg 4
34385 Bad Karlshafen
Telefon: 05672-99 74 90
Fax: 05672-99 74 955
E-Mail: brecht@brecht-partner.de
Web: www.brecht-partner.de
Ausbildung:
Diplom-Kaufmann (Uni Göttingen)
Steuerberater
Wirtschaftsprüfer
Prüfer für Qualitätskontrolle (§ 57 WPO)
Wirtschaftsmediator (IHK) und Personal-Coach (IHK)
Berufserfahrung: in kleinen und mittleren Unternehmen | in Großunternehmen | in Non-Profit-Organisationen | in Verwaltungen
Branchenerfahrung: in der Dienstleistung | im Handel | im produzierenden Gewerbe | im Handwerk | in Verwaltungen
Fremdsprachen: Englisch, Französisch
Berufliche Stationen:
- Universität Göttingen - Abschluss: Dipl.-Kfm. (1984 bis 1989)
- Prüfungsassistent / Prüfungsleiter in einer großen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
- Konzern-Controlling in einem mittelständischen Industrieunternehmen
- Steuerberaterexamen 1994
- Wirtschaftsprüferexamen 1997
- seit 1994 selbständig
Angebot:
Wirtschaftsmediation soll den Weg in ein zeit- und kostensparendes Verfahren zur Lösung von Konflikten im betrieblichen und beruflichen Bereich öffnen. Die Konfliktlösung soll in erster Linie die
Interessen der beteiligten Parteien berücksichtigen. Bei betrieblichen und beruflichen Konflikten sind jedoch häufig außerbetriebliche Aspekte zu berücksichtigen. Steuerliche,
wirtschaftsrechtliche und betriebswirtschaftliche Betrachtungen sind in die Konfliktlösung einzubeziehen, um die einvernehmliche Beilegung eines Konfliktes ohne unbedachte Folgen zu erreichen.
Kurzprofil:
In meiner beruflichen Tätigkeit werde ich häufig mit der Begleitung von Lösungsprozessen beauftragt. Dabei geht es sowohl um die parteiliche Vertretung von Mandanten zur Durchsetzung ihrer Interessen als auch um die Tätigkeit als Mediator zur allparteilichen Begleitung der Konfliktparteien. Die IHK-Ausbildung zum Personal-Coach und Wirtschaftsmediator ergänzt meine langjährigen Erfahrungen in betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Angelegenheiten.
Diese Klausel gehört in jeden Vertrag!
Die Wirtschaftsmediatoren (IHK) empfehlen, in jeden Vertrag folgende Mediationsklausel aufzunehmen:
"Die Vertragsparteien verpflichten sich, im Falle einer sich aus diesem Vertrag ergebenden oder sich darauf beziehenden Streitigkeit eine Mediation durchzuführen, bevor sie bei einem ordentlichen Gericht (oder Schiedsgericht) Klage erheben."
Konflikte sind wie Schnürsenkel -
wer sie offen lässt, droht zu stürzen.