Töngesgasse 31
60311 Frankfurt am Main
Telefon: 069-285803
Mobil: 0170-9966203
E-Mail: Heinz.schostok@t-online.de
Konfliktthemen: Konflikte zwischen Unternehmen | Innerbetrieblicher Konflikt | Konflikt zwischen Gesellschaftern | Konflikt bei der Unternehmensnachfolge
Ausbildung: Diplom-Sozialpädagoge, Krankenpfleger
Berufserfahrung: in kleinen und mittleren Unternehmen | in Familienbetrieben | in der Verwaltung
Branchenerfahrung:
Krankenhaus | Stationäre Rehabilitation | Stationäre Altenhilfe | Tagesstätte | Werkstatt für Behinderte | Ambulante Beratung | betreutes Wohnen
Kommune | Kirche | Hochschule | Schule & Kita | Freiwilligen Engagement | Selbsthilfe | Schulsozialarbeit
Anwaltskanzlei | Sparkasse & Bank | Industrie | Krankenkasse | Landwirtschaft | Aus- und Weiterbildung
Fremdsprachen: Englisch
Berufliche Stationen:
- Langjährige Leitungstätigkeit in zwei verschiedenen Institutionen der "Stationären Rehabilitation": Illegale Drogen (Psychiatrie) und Legale Drogen (Fachklinik).
- Leitungstätigkeit im Bereich der "Professionellen Beratung von Führungskräften und Mitarbeiterinnen", bis 2011 im Chemiekonzern Evonik als "Leiter Mitarbeiterberatung" an den
Standorten Frankfurt, Darmstadt, Weiterstadt, Worms und Hanau.
- Freiwilligen Engagement: Aktueller und langjähriger Gesamtleiter und Ausbilder im Bereich der "Freiwilligen Suchtgefährdetenhilfe" in Frankfurt.
Angebot:
Wirtschaftsmediation | Konfliktmanagement | Führungskräfte- und Leitungsteam-Coaching | Teamentwicklung | Organisationsgestaltung |
Gemeindeentwicklung | Veränderungsmanagement | Gesundheitsmanagement
Spezifische Ausbildungen:
- Wirtschaftsmediator (IHK)
- Coach (DGfC)
- Supervisor (DGSv, GwG, DBSH)
- Organisationsberater (ZOS/IPOS)
- Gemeindeberater (ZOS/IPOS)
- Assessor EFQM (TQMI)
- Sozialtherapeut Verhaltenstherapie(IFT/GVS)
- Personenzentrierte Gesprächsführung (GwG)
- Heilpraktiker Psychotherapie (HPG)
Diese Klausel gehört in jeden Vertrag!
Die Wirtschaftsmediatoren (IHK) empfehlen, in jeden Vertrag folgende Mediationsklausel aufzunehmen:
"Die Vertragsparteien verpflichten sich, im Falle einer sich aus diesem Vertrag ergebenden oder sich darauf beziehenden Streitigkeit eine Mediation durchzuführen, bevor sie bei einem ordentlichen Gericht (oder Schiedsgericht) Klage erheben."