Lieber Leserin, lieber Leser!
Konflikte kosten: Motivation, Zeit, mögliche Erfolge. Letztlich kosten sie Geld. Wie viel, lässt sich schwer messen, weshalb Unternehmensbilanzen die negativen Effekte hitziger
Auseinandersetzungen oder kühl geführter Grabenkämpfe nicht namentlich ausweisen. Aber sie belasten Untenehmen spürbar, wenn Ziele nicht erreicht oder Potenziale nicht ausgeschöpft werden. Auch
dort, wo ein Konflikt in eine gerichtliche Auseinandersetzung münden, bleiben zumindest die Folgekosten, zum Beispiel durch dauerhaft zerstörte Beziehungen, oft im Dunkeln. Die Kosten einer
konstruktiven Konfliktlösung durch Mediation sind hingegen überschaubar. Einen Überblick darüber gibt Ihnen der Beitrag Show me the money – Kosten der Wirtschaftsmediation von Marko Bussat.
Sie suchen nicht irgendeinen, sondern einen qualifizierten Wirtschaftsmediator, der genau zu Ihrem Anliegen passt? Nutzen Sie unseren Service im Portal der Wirtschaftsmediatoren.
Hier finden Sie Wirtschaftsmediatoren mit fundierter IHK-Ausbildung – und über differenzierte Suchfunktionen den- oder diejenige mit dem für Sie passenden Qualifikationsprofil: Mediatoren-Suche
Untersuchungen belegt, wie wirksam die Mediation als Konfliktlösungsverfahren ist: In acht von zehn Fällen gelangen die Parteien mit Unterstützung des Mediators zu einer Einigung. Unter welchen Bedingungen eine Mediation Erfolg verspricht, erläutert Ihnen kurz und knapp der Beitrag Voraussetzungen für eine Mediation.
Wer über Geld verhandelt, hat sich oft zuvor ein einen bestimmten Betrag als (geheimes) Limit gesetzt: So viel will ich maximal zahlen oder mindestens erhalten. Eine Art Selbstschutz, mit der man sich vor falschen Entscheidungen bewahren will. Allerdings hat diese Taktik auch Nachteile. Welche? Und wie Sie Ihre Verhandlungspositionen mit einem Instrument des „Harvard-Konzepts" stärken? Das zeigen wir Ihnen anhand eines praxisnahen Beispiels in der Rubrik Tipps und Hilfen.
Es grüßt Sie freundlich
im Namen der IHK-Wirtschaftsmediatoren
Ihr André Testrut
Diese Klausel gehört in jeden Vertrag!
Die Wirtschaftsmediatoren (IHK) empfehlen, in jeden Vertrag folgende Mediationsklausel aufzunehmen:
"Die Vertragsparteien verpflichten sich, im Falle einer sich aus diesem Vertrag ergebenden oder sich darauf beziehenden Streitigkeit eine Mediation durchzuführen, bevor sie bei einem ordentlichen Gericht (oder Schiedsgericht) Klage erheben."
Konflikte sind wie Schnürsenkel -
wer sie offen lässt, droht zu stürzen.