Lieber Leserin, lieber Leser!
Verhandeln Sie gern? Wenn nicht, dann vielleicht deshalb, weil es in vielen Verhandlungen sprichwörtlich wie auf dem Basar zugeht: Nur mit Feilschen und Ellbogeneinsatz kommt man voran. Doch wo
blaue Flecken zurück bleiben, könnte der Verhandlungserfolg zum Pyrrhussieg werden: Es droht die Revanche. In einer dreiteiligen Reihe stellen wir Ihnen mit dem „Harvard Konzept sachgerechten
Verhandelns“ eine Alternative vor, die zeigt, dass Offenheit und Fairness langfristig zu besseren Ergebnissen führt. Die Grundlagen des Konzepts stellt Ihnen der aktuelle Beitrag vor: Klug verhandeln – Teil
eins.
Sie suchen nicht irgendeinen, sondern einen qualifizierten Wirtschaftsmediator, der genau zu Ihrem Anliegen passt? Nutzen Sie unseren Service im Portal der Wirtschaftsmediatoren.
Hier finden Sie Wirtschaftsmediatoren mit fundierter IHK-Ausbildung – und über differenzierte Suchfunktionen den- oder diejenige mit dem für Sie passenden Qualifikationsprofil: Mediatoren-Suche
Die Wirtschaftsmediation ist eine wirksames Verfahren, um Streit zu lösen – aber nicht das einzige. Worin sich die wichtigsten Verfahren unterscheiden, zeigt Ihnen der Beitrag Die Mediation und andere Verfahren der Streitbeilegung.
Meistens hemmen widerstreitende Interesse den Verhandlungsverlauf. Sie können ihn aber auch fördern, wenn die Verhandlungspartner sie geschickt nutzen. Einige Beispiele gibt Ihnen der Beitrag Durch Interessensgegensätze zum Verhandlungserfolg.
Es grüßt Sie freundlich
im Namen der IHK-Wirtschaftsmediatoren
Ihr André Testrut
Diese Klausel gehört in jeden Vertrag!
Die Wirtschaftsmediatoren (IHK) empfehlen, in jeden Vertrag folgende Mediationsklausel aufzunehmen:
"Die Vertragsparteien verpflichten sich, im Falle einer sich aus diesem Vertrag ergebenden oder sich darauf beziehenden Streitigkeit eine Mediation durchzuführen, bevor sie bei einem ordentlichen Gericht (oder Schiedsgericht) Klage erheben."
Konflikte sind wie Schnürsenkel -
wer sie offen lässt, droht zu stürzen.